Hasse GmbH – Hafen Braunsbedra
Hafenordnung Hafen Braunsbedra

  1. Die Hafenordnung ist für jeden Liegeplatzinhaber vom Hafen Braunsbedra und dessen Besucher
    bindend.
  2. Die Eingangstür zu den Liegeplätzen ist ständig geschlossen zu halten.
  3. Jeder Liegeplatzinhaber hat darauf zu achten, dass das Gelände des Hafens, die Steganlage und die
    Wasserfläche sauber gehalten und pfleglich zu behandeln sind. Das Einleiten von Fäkalien,
    Bilgewasser oder sonstigen Unrat ist generell verboten. Ein Betanken der Boote an der Steganlage ist
    nur mit Betankungsschläuchen (Schüttelschläuche) erlaubt.
  4. Müll ist nur in den aufgestellten Müllcontainer/Behälter zu entsorgen.
  5. Das Ablegen von jeglichen Gegenständen auf den Stegen über einen längeren Zeitraum ist untersagt.
  6. Beim Auslaufen aus dem Hafen sind Festmacher ordnungsgemäß zurückzulassen und darauf zu
    achten, dass keine Leinen im Wasser schwimmen. An- und Ablegen hat mit mäßiger Geschwindigkeit
    zu erfolgen, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
  7. Das Befahren des Sees ist nur mit Fahrzeugen gemäß der Allgemeinverfügung und nur in dem
    freigegebenen Bereich, welcher durch Bojen gekennzeichnet ist, zugelassen. Es gelten im Weiteren die
    Regelungen der Allgemeinverfügung und die Sonderbestimmungen der Städte und des Landkreises
    für den Geisetalsee.
  8. Entnahme von Strom erfolgt durch die jedem Boot zugewiesenen Zählerkästen/Abnahmestellen. Die
    dazu verwendeten Kabel müssen in einwandfreiem Zustand sein und den technisch gültigen
    Anforderungen entsprechen. Beim Verlegen der Kabel ist sicherzustellen, dass niemand zu Schaden
    kommt.
  9. Unnötige Belästigung durch Lärm, Staub, Geruch usw. sind zu unterlassen.
  10. Jegliche werftmäßigen Arbeiten (schleifen, schweißen, fräsen usw.) sind generell nicht erlaubt.
  11. Für das Sauberhalten und Reinigen der Steganlage ist der Mieter der gepachteten Anlegestelle selbst
    verantwortlich.
  12. Hunde dürfen an der Hafenanlage/Steganlage nur an der Leine geführt werden, die Sicherheit aller
    Personen muss jederzeit gewährleistet werden. Es gilt insbesondere die Gefahrenabwehrverordnung
    der Stadt Braunsbedra zu beachten.
  13. Offene Feuer sind generell verboten.
  14. Das Baden ist in der gesamten Hafenanlage nicht zulässig.
  15. Den Anordnungen und Anweisungen des Hafenpersonals und den Mitarbeitern der Hasse GmbH ist
    Folge zu leisten.
  16. Hinweis-, Gebots- und Verbotsschilder sind unbedingt zu beachten.
    Kontakt:
    Hasse GmbH/Hafen: 034633-90589 o. 22269
    kontakt@hasse-see.de
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