Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch.

  1. Die folgenden Bedingungen und die Hafenordnung sind Vertragsbestandteil jedes zustande gekommenen Vermietungsvertrages.
  2. Vertragsabschluss:
    2.1. Die Leistungsbeschreibung auf der Homepage micasa-hausboot.de stellt noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung des Hausbootes Micasa dar.
    2.2. Mit der Buchungsanmeldung bietet der Mieter den Abschluss eines Vermietungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Ein Vermietungsvertrag ist zustande gekommen, sobald die Buchungsbestätigung durch den Vermieter übermittelt wurde.
    2.3. Kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unseres Hausbootes Micasa um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§312g Absatz 1Ziffer 9 BGB).
  3. Die Vermietung des Bootes erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Der Mieter hat darauf zu achten, dass die Zahl der zugelassenen Personen (4) nicht überschritten wird. Die Benutzung des Bootes erfolgt auf eigene Gefahr.
    Das Hausboot dient als schwimmende Ferienwohnung, die fest verankert ist. Das Lösen der Leinen, Schleppen des Bootes oder sonstiges Ablegen vom Steg ist verboten. 
    Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmer ist das Tragen von geeigneten Schwimmhilfen Pflicht. Rettungsmittel (Rettungsring) ist ausschließlich für den Notfall gedacht und darf nicht anderweitig benutzt werden.  
  4. Zahlung:
    4.1. Nach Vertragsabschluss und Übergabe der Buchungsbestätigung, ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises zu leisten.
    4.2. Die Restzahlung des Gesamtpreises ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Gesamtpreis sofort fällig.
    4.3. Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder der Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz, in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschale (siehe Ziffer 8) zu verlangen.
    4.4. Der Rechnungspreis beinhaltet die gesetzliche MwSt. (7% für Übernachtungskosten; 19% für Servicekosten).
    4.5. Als Zahlungsmittel für den Mietpreis und etwaige Nebenkosten, steht ausschließlich Überweisung im Voraus zur Verfügung.
  5. Verbrauchsabhängige Kosten (Wasser/Abwasser, Strom/Gas) sind im Mietpreis enthalten.
  6. Für jede Buchung wird eine Pauschale in Höhe von 110,- € erhoben. Darin enthalten ist die Endreinigung (lediglich das Geschirr und der Grill sollten gereinigt sein).  Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern gemäß der angegebenen Personenzahl ist durch die optionale Buchung des Wäschepaketes möglich. Das Wäschepaket ist pro Person für 18,- € buchbar.
  7. 7.1 Bei Buchung des Hausbootes ist eine Kaution in Höhe von 100,- € zu entrichten. Die Kaution wird zurück erstattet, wenn die übergebenen Schlüssel zurückgegeben wurden und keine durch den Gast verursachten Schäden und Schwund festgestellt wurden (Zurückbehaltungsrecht).
    7.2. Die Nutzung des 15 PS motorbetriebenen Festrumpfschlauchbootes (RIB) ist nach Voranmeldung gegen Aufpreis erlaubt. Für die Nutzung ist eine Kaution in Höhe von 150,- € nebst des Mietpreises zu entrichten. Für die Mieter des RIBs, die wenig oder keine Erfahrung im Umgang  mit Motorbooten haben, wird eine Einweisung für die Benutzung des RIBs und der Befahrensregeln des Geiseltalsees dringend empfohlen. Siehe hierzu auch die Informationen in den Reiseunterlagen.  Der Konsum von Alkohol und Drogen oder das Fahren des Bootes unter Alkoholeinfluss ist nicht erlaubt. Vorsatz und unsachgemäße Nutzung des RIBs führen zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Mieter hat die entstandenen Schäden selbst zu tragen.
    Das RIB hat seinen festen Liegeplatz am Heck des Hausbootes steuerbordseitig. Nach jeder Benutzung ist das RIB an dieser Stelle wieder zu befestigen. Sollte das RIB beim Check-Out nicht auf diese Weise zurück gegeben werden, ist ein Totalverlust des RIBs anzunehmen. In diesem Fall hat der Mieter des RIBs einen Schadensersatz in Höhe von € 6.000,- an den Vermieter zu leisten. 
    Generell ist das Mitführen von Rettungswesten für alle Insassen Pflicht.

    Zur eigenen Sicherheit ist ein Mindestabstand von 20 Metern von jedwedem Ufer einzuhalten. Die Nutzung des RIBs ist für Fahrer ohne Sportbootführerschein bis zur Windstärke 3 (max. 10kn oder max. 19km/h) zulässig, ansonsten bis Windstärke 4.

  8. Das Hausboot steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung (wenn nicht anders vereinbart). Generell hat der Mieter das Hausboot bei jedem Verlassen abzuschließen und sicher zu stellen, dass Ausrüstungsgegenstände sicher verwahrt sind.
  9. Rücktritt des Mieters, Ersatzreisende, Rücktritt durch Vermieter, Schadensersatz:
    9.1. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
    9.2. Tritt der Mieter vom Vermietungsvertrag zurück (Storno) oder tritt die Reise nicht an, verliert der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis, kann aber gemäß §651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen gerechnet.

Die Rücktrittskosten betragen:

  bis 31 Tage vor Mietbeginn           50,- € Bearbeitungspauschale
  ab 30 bis 15 Tage  vor Mietbeginn    20%,
  ab 14 bis 8 Tage  vor Mietbeginn     40%,
  ab 7 bis 1 Tage  vor Mietbeginn      60%,
  am Anreisetag oder Nichtantritt      80% des Mietpreises.

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert.

Für Absagen aufgrund behördlich angeordneter Maßnahmen z.B. Pandemiebedingt, wird Ihre geleistete Zahlung bis auf eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,-€ erstattet.

9.3. Bis zum Mietbeginn kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Vermietungsvertrag/Chartervertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB
wird verwiesen. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Fordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
9.4. Ist es dem Vermieter nicht möglich, die geforderte Leistung zu erbringen oder ein Ersatzboot zu
stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Der Mieter erhält in diesem Fall
seine bis dahin geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
9.5. Schäden an Boot und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit des Bootes nicht beeinträchtigen und die
Nutzung des Bootes weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
9.6. Weder Havarie noch Unfall oder Wettereinflüsse berechtigen den Mieter zu einer
Preisminderung oder zu Schadensersatz. Wird ein Unfall oder eine Havarie selbst verschuldet, wird durch
den Mieter ein Hilfeeinsatz angefordert und die entstehenden Kosten sind vom Mieter zu entrichten.

10. Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Verstoß kann der Vermieter fristlos vom Vermietungsvertrag zurück treten. Der Gast muss abreisen und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wird das Mitbringen nach Bezug des Hausbootes festgestellt, wird zusätzlich eine Grundreinigung berechnet in Höhe von 150,- €.

11. Das Rauchen aller Art ist im Hausboot nicht gestattet. Bei Verstoß wird eine zusätzliche Pauschale für eine Grundreinigung in Höhe von 150,- € berechnet.

12. Trotz unserer Bemühungen zur Reinhaltung des Bootes mit Haustier- und Rauchverbot, kann für Allergiker nicht die Garantie erbracht werden, dass sich Allergie auslösende Stoffe in oder an unserem Hausboot Micasa befinden können. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

13. Haftung:
13.1. Die Benutzung des Bootes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
13.2. Für unser Hausboot Micasa wird eine Haftpflichtversicherung – und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500,-€ abgeschlossen. Verursacht der Mieter einen Schaden ohne Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so haftet er bis zur Höhe der Selbstbeteiligung.
13.3 Für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Mieter für sämtliche Schäden in voller Höhe. Der Vermieter haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen, die dem Gast durch Benutzung der Ausstattung und des Hausbootes entstehen sowie nicht für Schäden an mitgebrachten Gegenständen.

14. Zutrittsrecht zum Hausboot: Der Vermieter hat jeder Zeit Zutrittsrecht zu dem Hausboot Micasa bei Gefahr in Verzug. Des weiteren steht dem Vermieter ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Der Vermieter wird den Gast vorab darüber informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

15.Im gesamten Gelände des Stegs ist unsittliches Verhalten untersagt. Es ist untersagt, Foto- oder Filmaufnahmen mit sexuellen Inhalten bzw. Sexuellem Bezug anzufertigen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen, die erkennen lassen, dass Sie im Hausboot Micasa oder am Ankerplatz A17 entstanden sind. Dies gilt insbesondere, soweit Logos oder Schriftzüge des Hausbootes Micasa, die Innen- oder Außenansichten des Hausbootes oder andere dem Hausboot zuzuordnende Motive und Ansichten auf derartigen Aufnahmen zu erkennen sind.

16. Datenschutz: Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken, unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu befinden sich in unserer Datenschutzbelehrung.

17. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in der Mieter Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

18. Sollte eine oder einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

Micasa Spa Knigge

Unser neues Herzstück an Bord ist unsere Finnische Sauna. Tuen Sie sich etwas gutes und genießen Sie die wohlige Hitze des Saunaofens.

19. Mit unseren Reiseunterlagen erhalten Sie eine ausführliche Sauna – Knigge. 

19.1. Aufgussregel: In unserem Micasa Spa gibt es keine regulären Aufgüsse. Sie können unseren MicasaSpa Topf mit Wasser und Duft befüllen. Hiermit den Aufgusstontopf in der Sauna über dem Saunaofen befüllen um kleine Aufgüsse eigenständig zu zelebrieren. Tief durchatmen und genießen. 

Bitte den MicasaSpa Topf nicht direkt über den Ofen gießen, um umliegendes Holz vor Wasserflecken auf dem Holz zu schützen.
Merke: Den Aufgusstontopf, die Aufhängung sowie den Saunaofen/die Saunasteine NICHT anfassen – Verbrennungsgefahr!

19.2. Unser Ankerplatz vom Hausboot Micasa ist im Außenbereich kein textilfreies Gelände. Bitte vergessen Sie Ihre Badebekleidung nicht. Im eigenen Bereich können Sie selber entscheiden, ob Sie es textilfrei oder textil mögen. Tagsüber ist unser MicasaSpa durch eine Spiegelfolie blickdicht geschützt. In den Abendstunden ist darauf zu achten, bei Nutzung des effektvollen Lichtes in der Sauna bzw. Licht im Hausboot ist die Spiegelfolie nicht mehr blickdicht. 

19.3. Legen Sie immer ein großes Handtuch/Saunahandtuch auf die Sitzbank um das Holz vor Schweißflecken zu schützen. Saunahandtücher reichen bis an den Saunaofen ran. Hier ist ausreichend Platz einzuhalten, damit kein Handtuch abgesenkt wird. Den Saunaofen niemals abdecken.

19.4. Den Saunaofen immer abschalten, wenn Sie von Bord gehen! 

Stand: November 2023